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   BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96   

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BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96 (https://dejure.org/1996,2804)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96 (https://dejure.org/1996,2804)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96 (https://dejure.org/1996,2804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1558
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Entscheidungen in Zulassungssachen ergehen zwar im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 40 Abs. 4, 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO); als echte Streitentscheidungen sind sie aber der materiellen Rechtskraft fähig (BGHZ 34, 235, 241; 102, 252, 253).

    Diese Bindung besteht, solange nicht aufgrund neuer Umstände eine andere Sachlage eingetreten ist (BGHZ 102, 252, 254; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 22/89 - BGHR BRAO § 7 Zulassung 1).

    Daher hat der Senat die in Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses getroffene sachlich-rechtliche Feststellung aufzuheben und das Gutachten der Antragsgegnerin für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGHZ 102, 252, 255 f).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Dem Erfordernis der Schriftlichkeit ist im Verwaltungsrecht, dem die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung, die die Zulassung als Rechtsanwalt betreffen, zuzurechnen sind (Odersky, Festschrift für Sendler S. 539), auch ohne eigene Namenszeichnung genügt, wenn andere Anhaltspunkte die Gewährung für die Urheberschaft und den Rechtsverkehrswillen ergeben (BVerwGE 81, 32).

    Derartige Hinweise liefert hier zumindest die innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichte Begründung, der sich eine genaue Kenntnis des Sach- und Streitstoffs entnehmen ließ, wie sie nur der Antragsteller selbst besitzen konnte (vgl. zu diesem Kriterium BVerwGE 81, 32, 37 m.w.N.).

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 22/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Diese Bindung besteht, solange nicht aufgrund neuer Umstände eine andere Sachlage eingetreten ist (BGHZ 102, 252, 254; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 22/89 - BGHR BRAO § 7 Zulassung 1).

    Ein Antrag auf Wiederzulassung darf daher von vornherein nur eingebracht werden, wenn er neue Tatsachen enthält, die - sofern sie zutreffen - belegen, daß sich der Bewerber nicht mehr in Vermögensverfall befindet (BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 22/89, a.a.O.).

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 9/91

    Entziehung der anwaltlichen Zulassung bei Vermögensverfall - Vorbringen von

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Der Vermögensverfall ist erst dann beseitigt, wenn der Antragsteller sämtliche titulierten Forderungen erfüllt oder mit den Gläubigern Vereinbarungen getroffen hat, die erwarten lassen, daß es zu keinen weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr kommt (BGH, Beschl. v. 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 9/91).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 9/60

    Bindung an frühere Entscheidungen in Zulassungs- und Ehrengerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Entscheidungen in Zulassungssachen ergehen zwar im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 40 Abs. 4, 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO); als echte Streitentscheidungen sind sie aber der materiellen Rechtskraft fähig (BGHZ 34, 235, 241; 102, 252, 253).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 73/94

    Anforderungen an das Vorliegen einer Fristversäumnis - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde wurde durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1995 (AnwZ (B) 73/94) wegen Fristversäumung als unzulässig verworfen.
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Ausgehend davon ist das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift ausnahmsweise dann unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558, unter II 1; BGH, Urteil vom 10. Mai 2005, aaO; BVerwGE, aaO 36 f.; BVerfG, aaO; Feuerich/Weiland, BRAO, 7. Aufl., § 37 Rn. 4 ff.; Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 37 Rn. 15 f.; Jessnitzer/Blumberg, BRAO, 9. Aufl., § 37 Rn. 1).

    Dies ist etwa in den Fällen angenommen worden, in denen ein (maschinenschriftlich) verfasstes, nicht oder jedenfalls nicht vom Urheber eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden Kenntnis des Sach- und Streitstoffs keinen Zweifel an der Person des Erklärenden aufkommen ließ und in denen aufgrund der gesamten Begleitumstände auch keine ernstlichen Bedenken daran bestanden, dass das Schriftstück mit dessen Willen der (Gerichts-)Behörde zugegangen war (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996, aaO; BVerwGE, aaO S. 37, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Sie sind erst hergestellt, wenn der Steuerberater mit seinen Gläubigern, die gegen ihn titulierte Forderungen haben, Vereinbarungen getroffen hat, die erwarten lassen, dass es zu keinen Vollstreckungsmaßnahmen mehr kommen wird (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Dezember 1996 AnwZ (B) 35/96, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1997, 1558).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Ein Antrag auf Wiederzulassung darf daher nach einem gerichtlich bestätigten Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) nur eingebracht werden, wenn substantiiert neue Tatsachen vorgebracht werden, die - sofern sie zutreffen - belegen, dass sich der Bewerber nicht mehr in Vermögensverfall befindet (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ(B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, unter II 2, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2003 - AnwZ(B) 5/03, ZVI 2004, 242, unter II 1).

    Die Tatsache, dass eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis nach Ablauf von drei Jahren gelöscht wird (§ 915a Abs. 1 ZPO) oder als gelöscht gilt (§ 915b Abs. 2 ZPO), begründet aber keine Veränderung der Sachlage, die ein Gesuch auf Wiederzulassung zulässig macht (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996, aaO, unter II 3 b).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 22/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung in den

    Danach können die Beteiligten denselben Verfahrensgegenstand nach rechtskräftigem Abschluss eines Zulassungsverfahrens erneut zur Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer oder die Gerichte stellen, wenn aufgrund neuer Umstände eine veränderte Sachlage eingetreten ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 35/87, BGHZ 102, 252; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558 unter II 2; vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 64/99, juris Rn. 5; vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, juris Rn. 4; vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 4/07, MDR 2009, 115 Rn. 7; und vom 16. März 2009 - AnwZ (B) 31/08, NJW 2009, 1822 Rn. 7) oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens (etwa analog § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) oder die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 4/07, aaO; und vom 16. März 2009 - AnwZ (B) 31/08, aaO).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Infolgedessen hat der Kläger nun darzulegen und nachzuweisen, dass sich die Sachlage verändert hat, es ihm also gelungen ist, den Vermögensverfall (nachhaltig) zu beseitigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, juris Rn. 8, 3; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Zulassungsverfahrens;

    Die Rechtskraft steht einer erneuten Sachprüfung nur dann nicht entgegen, wenn sich der zugrunde liegende Sachverhalt in der Zwischenzeit wesentlich verändert oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens vorliegt (etwa analog § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) bzw. die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (BGHZ 102, 252, 254; BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, 125; Beschl. v. 15. Dezember 2003 - AnwZ (B) 5/03, ZVI 2004, 242; vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 141; BVerwGE 111, 77, 81).
  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Wenn dies zuträfe, dann hätte sich die aus der materiellen Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 24. Juni 2002 ergebende Bindung wegen einer Änderung der Sachlage erledigt (st.Rspr.; BGHZ 102, 252; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124).
  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 31/08

    Bestandskräftigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur

    Sie kommt nur in Betracht, wenn sich der zugrunde liegende Sachverhalt in der Zwischenzeit wesentlich verändert hat oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens vorliegt (etwa analog § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) bzw. die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (BGHZ 102, 252, 254 ; Senat , Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, 125; Beschl. v. 15. Dezember 2003, AnwZ (B) 5/03, ZVI 2004, 242, 243; Beschl. v. 21. Juli 2008, AnwZ (B) 4/07 aaO).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 12/10

    Antrag auf Zulassung als Nebenintervenient und Prozesskostenhilfegesuch i.R.e.

    Diese Bindung besteht, solange nicht aufgrund neuer Umstände eine veränderte Sachlage eingetreten ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 35/87, aaO S. 254; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558 unter II 2; vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 64/99, juris Rn. 5; vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, aaO; vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 4/07, aaO Rn. 7; und vom 16. März 2009 - AnwZ (B) 31/08, aaO Rn. 7) oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens (etwa analog § 153 VwGO i. V. m. §§ 578 ff. ZPO) oder die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2008 - AnwZ (B) 4/07, aaO; und vom 16. März 2009 - AnwZ (B) 31/08, aaO).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Dazu muss der Rechtsanwalt aber unter Berücksichtigung auch seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nach § 36a BRAO seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darstellen (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126), jedenfalls aber darlegen, welche Ansprüche gegen ihn noch bestehen und auf welche Weise diese Forderungen ausgeglichen werden sollen (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558; Beschl. v. 6. November 1998, AnwZ (B) 25/98, BRAK-Mitt. 1999, 36).
  • BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 53/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 94/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 85/02

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • LAG Köln, 27.07.2020 - 9 TaBV 27/20

    Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 51/00

    Begriff des Vermögensverfalls

  • FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17

    Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

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